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Facebook für die Praxis

Wie stelle ich sicher, dass die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt? Was muss ich in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit beachten? Wo verläuft die Grenze zwischen allgemeiner Gesundheitsaussage und unerlaubter Fernbehandlung?

In grundsätzlicher Hinsicht sind Facebookseiten erlaubt. Bei der Nutzung müssen jedoch bestimmte Aspekte beachtet werden. Die Bundesärztekammer hat am 20. Februar 2014 die folgenden Empfehlungen zusammengefasst:

  •   Nehmen sie keine Freundschaftsanfragen von Patienten an. Ihr Verhältnis sollte professionell sein und von einer rein persönlichen Beziehung getrennt sein. Beachten Sie, dass nicht gesichert ist, dass der "echte" Patient unter seinem Namen postet.
  •   Bewahren Sie Netiquette als Bestandteil der ärztlichen Profession
  •   Beachten Sie das Fernbehandlungsverbot
  •   Werbung: Sachlich berufsbezogene Werbung ist erlaubt, aber anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung bleibt für Ärzte verboten
  •   Schützen Sie Patienten vor zu viel Selbstoffenbarung im Internet
  •   Vermeiden Sie eigene produktbezogene Aussagen im Internet, auch wenn Sie einen guten Grund haben ein bestimmtes Produkt abzulehnen.

 http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/empfehlungen_aerzte_in_sozialen_medien.pdf

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